Umsatzsteuer für Physiotherapeuten PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Gudrun Wolf   
Dienstag, den 01. November 2011 um 09:54 Uhr

Ein wichtiger Teil der Leistungen von Physiotheratpeuten, die bisher umsatzsteuerfrei waren, wird ab 1. Januar 2012 steuerpflichtig. Das bestimmt eine Verfügung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main vom 27. Juli 2011, die bundesweit gültig ist.

"Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als . . . Physiotherapeut . . . oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden", heißt es im § 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes, sind steuerfrei. Klingt eindeutig, aber es war wohl nur eine Frage der Zeit, bis irgendein Schlaumeier auf die Idee kam, dass ja nicht jede Behandlung durch eine Physiotherapeutin eine Heilbehandlung ist.

Die OFD Frankfurt am Main hat das nun endlich entdeckt und in ihrer Rundverfügung S 7170 A – 89 – St 112 alle Betroffenen belehrt, dass als "Heilbehandlungen" nur Tätigkeiten gelten, "die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen vorgenommen werden". Leistungen "zur Prävention und Selbsthilfe i. S. d. § 20 SGB V, die keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, weil sie lediglich 'den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern' sollen", seien dagegen keine Heilbehandlungen und deshalb bisher zu Unrecht als umsatzsteuerfrei behandelt worden.

Ab 1. Januar 2012 soll die Umsatzsteuerfreiheit daher nur noch für Leistungen gelten, die "aufgrund ärztlicher Anordnung oder im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme erbracht werden", nicht aber für "Behandlungen im Anschluss/Nachgang einer ärztlichen Diagnose, für die die Patienten die Kosten selbst tragen". Vereinfacht also: Mit Rezept bleibt die Behandlung steuerfrei, ohne Rezept kommen noch einmal 7 Prozent Mehrwertsteuer drauf.

Nachdem die Verschreibung von physiotherapeutischen Behandlungen bereits durch die Gesundheitsreform drastisch reduziert worden war, werden nun also die Behandlungen verteuert, die die Patienten selbst bezahlen, weil sie keinen Arzt finden, der sie auf sein Budget nimmt. Man wird so einen Beruf doch irgendwie kaputt kriegen?!

Diese "neue Rechtsauffassung" gilt ab 1. Januar 2012. Vorher will es die OFD nicht beanstanden, wenn Physiotherapiepraxen die Leistungen, die bisher als steuerfrei akzeptiert wurden, auch weiter steuerfrei abrechnen. Aber nur bis zum 31.12.!

(13.10.2011)

 

aus dem mediafon-Newsletter 93 vom 28.10.2011 (www.mediafon.net)