| Gründungszuschuß ab 28. Dezember 2011 |
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| Geschrieben von: Dr. Gudrun Wolf |
| Sonntag, den 05. Juni 2011 um 11:50 Uhr |
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Es gibt ein neues Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt Ursula von der Leyen: "Oberstes Kernziel ist und bleibt der weitere Abbau der Arbeitslosigkeit. Wir wollen den Aufschwung nutzen, um Menschen aus der Arbeitslosigkeit verstärkt in richtige Jobs zu bringen. .... Nicht jeder Erwerbslose ist für den Schritt in die Selbständigkeit geeignet. So manche Notgründung ist zur Sackgasse geworden. Wir sehen viele Solo-Selbständige, die nur knapp über die Runden kommen, nicht sozialversichert sind und eine schwierige Prognose für die Rente haben. Alleine 120.000 Selbständige stocken zusätzlich mit Arbeitslosengeld II auf. Das kann nicht das Ziel sein, wenn gleichzeitig 1 Million sozialversicherungspflichtige Jobs zu haben sind." Der Gründungszuschuß wird mit diesem Gesetz ab - 28. Dezember 2011 - von einer Pflicht- zu einer Ermessensleistung. - Fördervoraussetzung sind mindestens noch 150 Tage (5 Monate) Alg I. - Die Förderdauer verändert sich auf 6 Monate (Alg + 300) Euro sowie 9 Monate x 300 Euro. Ehrlich gesagt, mir verschlägt dieses Vorgehen die Sprache. Es gibt in Deutschland ein Grundrecht auf freie Berufswahl. Jetzt haben wir eine Ministerin, die offen ausspricht und in ein Gesetz durchdrückt, daß nur ausgebeutete Arbeit - unabhängig wieviel damit verdient werden kann - noch staatlich gefördert wird. Freie Arbeit, die natürliche Form von Arbeit, soll massiv zurückgedrängt werden. Wer es Ernst meint mit der Verbesserung von Eingliederungschancen auf dem Arbeitsmarkt, der setzt sich dafür ein, daß - ein Mindest-Stundensatz für selbständige Facharbeit von 15 Euro, für akademische Arbeit von 25 Euro durchsetzbar wird, - der Mindestbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse für Selbständige beim Existenzminimum einsetzt, das bedeutet etwa 140 Euro, - das KFW Gründer-Coaching mit 90 % Förderung von jedem Arbeitslosen in Anspruch genommen werden kann, - der pauschale Zuschuß zur Sozialversicherung beim Gründungszuschuß wie beim Einstiegsgeld um 100 Euro aufgestockt wird und gleichzeitig - eine Rentenversicherungspflicht für alle Selbständigen in den ersten 5 Jahren in Höhe von 10% des Gewinns, mindestens aber 80 Euro, umgesetzt wird.
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Gründungszuschuß
Kommentare
Trotzdem: Es gibt immer drei Möglichkeiten: Wenn der Wind des Wandels weht, bauen die einen Mauern, die anderen Windmühlen und einige gehen weg. Wir versuchen uns an den Windmühlen!
Sicherlich gibt es 3% unter den Gründungswillig en die lediglich die Förderung ausnutzten, aber muss man dafür 97% bestrafen. Dieses Gesetz wird die Gründungsbereit schaft drastisch drosseln.
Wir sind auf die Dikussion im Bundestag gespannt. Frau von der Leyen will jährlich 1 Milliarde sparen, gibt es da nicht andere Möglichkeiten? Jeder der mit den ehrlichen Gründungswillig en seit Jahren zusammmenarbeit et kann die Neuregelung in diesem Entwurf so nicht unterstützen.