Sponsoring - wie nutzen? PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Dr. Gudrun Wolf   
Donnerstag, den 21. April 2011 um 07:38 Uhr

 

Sponsoring - neue Ideen für die Werbung

Kennen Sie die Unterschiede zwischen Werbung, Mäzenatentum und Sponsoring?

 

 

 

Wenn das Deutsche Rote Kreuz jedem Blutspender eine Kinokarte für einen Dracula-Film schenkt, ist das eine witzige Werbeidee.

Wenn ein Theater den "Totentanz" aufführt und ein pensionierter Staatsanwalt uneigennützig für die Kostüme tausend Euro spendet, ist das Mäzenatentum.

Wenn ein Bestattungsunternehmen eine Lesung mit Krimiautoren finanziert und im Gegenzug mit  seinen Särgen für ein entsprechendes Ambiente sorgt oder auf der Einladung sein Logo erscheint, dann ist das Kultursponsoring.

Der Begriff Sponsor bedeutet so viel wie Bürge oder Gönner. Daher ist seine umgangssprachliche Verwendung im Sinne einer gönnerhaften Schenkung richtig.

Im Juli 1997 veröffentlichte das Bundesministerium für Finanzen einen Erlaß zum Sponsoring (§ 67 a Abgabenordnung). Darin wurde bestimmt, daß es sich beim Sponsoring um ein Geschäft auf Gegenseitigkeit handelt.

Das Unternehmen, zum Beispiel unser Bestattungsinstitut, kann die Sponsoringgelder den  Betriebsausgaben zurechnen. Der steuerpflichtige Gewinn wird damit in voller Höhe gemindert.            

Bei Spenden sind dagegen laut §10 b EStG nur 20 Prozent des Gewinns im Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig. Der Sponsor hat  steuerlich mehr Vorteile als der Spender.

Dem Sponsoringempfänger entsteht nur dann eine Steuerschuld, wenn er an den Werbemaßnahmen  des Sponsors aktiv mitwirkt. Bei einem Hinweis auf den Sponsor, z.B. durch die Abbildung eines Logos oder Grußworte im Programmheft, liegt kein steuerpflichtiger Wirtschaftsbetrieb vor.                       

Verkauft allerdings das Bestattungsunternehmen bei der Krimi-Lesung Särge, werden für den Veranstalter – zum Beispiel den Weißen Ring als Verein – aus steuerfreien Einnahmen der „ideelen Tätigkeit“ steuerpflichtige Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit. Das sollte der Schatzmeister wissen.


 

Weitere Informationen zum Beispiel unter  www.maecenata.de

(nach einer Idee aus der Kulturbeilage des "neuen deutschland" vom 25.03.2003)